Kostenübernahme nach dem SGBFinanzierungsmöglichkeiten
Finanzierungsmöglichkeiten
Die heilpädagogische Förderung mit dem Pferd kann bei Institutionen der kinder- und Jugenhilfe zum methodischen Angebot gehören. Die Kosten werden dann von den einweisenden Stellen, zum Beispiel der Heimerziehung, über den Pflegesatz abgerechnet. Heilpädagogisches Reiten (HPR) kann auch Teil ambulanter Hilfen sein.
Mögliche Kostenträger:
- Sportamt bei Anträgen durch die Schule
- Krankenkassen in Einzelfallregelungen
- Kliniken, Heime, Kindergärten
- Fördervereine von Schulen
- Elternbeiträge
Mögliche Kostenträger nach SGB VIII §27, 35a, §13 SGB VIII Jugendsozialarbeit, SGB XIII §53, 54, SGB XI §30 und §56, §45b